Impressum

Angaben gemäß §5 TMG:

Hörgeräteakustiker-Meisterbetrieb GmbH HörproblemLöser

Kietzer Str. 10 12555 Berlin

Telefon: +49 30 85613438 Telefax: +49 30 85613441 E-Mail: info@hoerproblemloeser.de

Zuständige Kammer:

Handwerkskammer Berlin Blücherstr. 68 10961 Berlin

Berufsbezeichnung:

Hörgeräteakustiker-Meister (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Berufsrechtliche Regelungen:

Handwerksordnung (Zu finden im Bundesgesetzblatt I, Seite 895 in der Fassung vom 26. April 1994)

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Registernummer: HRB 143438 B

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:

DE 268596446

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §55 Abs. 2 RStV:

Patrick Löser, Geschäftsführer (Anschrift wie oben)

Haftungshinweis:

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Quelle: Impressumgenerator von www.e-recht24.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Hörgeräteakustikers. 1. Besondere Bedingungen für Kaufverträge 1. Abschluss des Kaufvertrages


Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Hörgeräteakustiker die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt oder die Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch Mitteilung der Auslieferung der Ware annimmt. 2. Lieferfähigkeit/Lieferfrist



Lieferfristen oder -termine sind unverbindlich, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferung durch den Hörgeräteakustiker erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt für den Fall, dass die Nichtbelieferung von Hörgeräteakustikern nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit seinem Zulieferer.

3. Übernahme des Kaufgegenstandes Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Hörgeräteakustiker berechtigt, nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen Verlangt der Hörgeräteakustiker Schadensersatz aufgrund des Verzuges, so beträgt der Schadensersatz 15 Prozent des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen oder entfällt, wenn der Käufer nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Hörgeräteakustiker vorbehalten.


4. Sachmängel



Die Gewährleistung beim Kauf von Gegenständen richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, mangelnder oder falscher Pflege oder auf ausgelaufene bzw. auf die Verwendung ungeeigneter Batterien zurückzuführen sind. 2. Besondere Bedingungen für Reparaturen und sonstige handwerkliche Leistungen



1. Handwerksgerechte Ausführungen



Reparaturen und Anpassungen von Hörgeräten erfolgen so, wie es bei Werksleistungen der gleichen Art üblich ist und vom Kunden nach der Art des Werkes erwartet werden kann. Eine zweckmäßige Anpassung im Einzelfall erfolgt nach den Möglichkeiten, wie sie handwerksgerechter, üblicher Werksleistung entspricht.

2. Gewährleistung



Die Gewährleistung für Leistungen, Reparaturen und Anpassungen richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden an den Hörgeräteakustiker beträgt ein Jahr.
Sie beginnt mit Abnahme der Werksleistung. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitgehende Ansprüche unberührt.

3. Rücktrittsvorbehalt



Ergibt sich trotz vorheriger handwerksgerechter, fachmännischer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag zur Reparatur oder der Anpassung des Gerätes nach den Maßstäben handwerksgerechter üblicher Leistung unausführbar ist, kann der Hörgeräteakustiker vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines solchen Rücktritts vom Vertrag durch den Hörgeräteakustiker hat der Kunde nur einen Anspruch auf Rückgabe des Gerätes in dem Zustand, in dem es sich nach der Bearbeitung befindet. Kosten werden vom Kunden in diesem Fall nicht erhoben. Für den Fall der Kostenübernahme durch einen Kostenträger wird eine Kostenpauschale mit diesem abgerechnet.

3. Gemeinsame Bestimmungen 1. Privatrechtsverhältnis/Versicherungsleistungen Dritter 



Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Hörgeräteakustiker sind privatrechtlicher Natur. Der Kunde ist grundsätzlich zur Zahlung der Leistungen des Hörgeräteakustikers verpflichtet. Der Kunde wird von dieser Verpflichtung befreit, wenn eine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversicherungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilfürsorge vorgelegt wird, die die Entgelte für die Lieferungen und Leistungen des Hörgeräteakustikers abdeckt. Entspricht eine Kostenübernahmeerklärung nicht dem vereinbarten Tarif für die Lieferung und/oder Leistung des Hörgeräteakustikers, wird sie nur als Kostenzuschusserklärung angenommen. Der Kunde bleibt bis zur Zahlung des nicht bezuschussten Betrages gegenüber dem Hörgeräteakustiker verpflichtet. Kunden, die bei Auftragserteilung keine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversicherungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilfürsorge vorlegen, sind Selbstzahler. Legen Sie eine Kostenübernahmeerklärung später – aber noch vor erteilen der abschließenden Kostenrechnung – vor, werden die Leistungen des Hörgeräteakustikers im Umfang der Kostenübernahmeerklärung direkt mit dem Kostenträger abgerechnet. Im Übrigen bleibt der Kunde gegenüber dem Hörgeräteakustiker zur Zahlung verpflichtet.

2. Eigentum und Eigentumsvorbehalt



Die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Hörgeräteakustikers. Gegenstände, die dem Kunden zur Probe übergeben werden, bleiben Eigentum des Hörgeräteakustikers. Der Kunde ist verpflichtet, Gegenstände, die im Eigentum des Hörgeräteakustikers stehen, pfleglich zu behandeln. Wartungsarbeiten muss der Kunde auf eigene Kosten durchführen lassen. Der Kunde haftet auch für leicht fahrlässige Beschädigungen des Gegenstandes.

3. Haftung



Die Haftung des Hörgeräteakustikers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich bei leicht fahrlässiger auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertraglichen Schaden. Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel beruhen, verjähren in einem Jahr.


Diese Haftungsbeschränkungen stehen Ansprüchen des Kunden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nicht entgegen. Die Haftung für arglistiges Verhalten wird durch sie nicht beschränkt.

4. Zahlungsbedingungen



Der Rechnungsbetrag für Verkäufe, Leistungen und Reparaturen wird mit Zustellung/Aushändigung der Rechnung an den Zahlungspflichtigen fällig. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. 
Der Kunde kommt mit der Zahlung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung, die auf die Folgen des Verzuges hinweist, leistet. Der Rechnungsbetrag ist während der Verzugszeit zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 5 Prozent über dem Basissatz.

Anschrift

Hörgeräteakustiker-Meisterbetrieb GmbH

HörproblemLöser

Kietzer Str. 10

12555 Berlin

Telefon

030 – 85 61 34 38

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag

9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Freitag

9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und nach Vereinbarung